Coronabedingt finden zur Zeit nur Einzelbesichtigungstermine nach Terminabsprache statt.
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Gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) ist die Erlaubnis erteilt, Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.
... ob groß oder klein mein nächstes Haus sollte immobil sein ... |