Maklerei


Gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) ist die Erlaubnis erteilt,
folgendes Gewerbe auszuüben:

Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.

 

... ob groß oder klein mein nächstes Haus sollte immobil sein ...